KYC/AML-Anlegerverfahren
KYC-Richtlinien (Know Your Customer) für Finanzdienstleistungen verlangen von Fachleuten, dass sie sich bemühen, die Identität, Berechtigung und die mit der Aufrechterhaltung einer Geschäftsbeziehung verbundenen Risiken zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurden Verfahren vorgeschrieben.
Die Verfahren passen in den breiteren Rahmen der Anti-Geldwäsche-Politik unseres Unternehmens.
KYC-Prozesse werden auch von Unternehmen jeder Größe verwendet, um sicherzustellen, dass ihre vorgeschlagenen Kunden, Agenten, Berater oder Distributoren Antikorruptionsvorschriften erfüllen und tatsächlich die sind, für die sie sich ausgeben.
Identifizierung (KYC/AML-Verfahren)
Auf dieser Seite:
• Identifizierungsverfahren für neue Investoren
• Verfahren für natürliche Personen
• Verfahren für Organisationen
• CRS-Formulare
• Anforderungen an Ausweisdokumente
• Für Ihre erste Bestellung
Identifizierungsverfahren für neue Investoren
Wir sind gesetzlich verpflichtet, für neue Anleger ein bestimmtes Identifizierungsverfahren zu befolgen. Dazu gehört auch, dass Sie angeben müssen, ob Sie in einem anderen Land steuerlich ansässig sind. Wir müssen auch prüfen, ob Sie nicht auf bestimmten Sanktionslisten stehen. Dabei handelt es sich um Listen mit Personen und Organisationen, denen keine Finanzdienstleistungen erbracht werden dürfen, zB wegen terroristischer Aktivitäten.
Dieses Verfahren gilt nur für neue Anleger. Wenn Sie später mehr kaufen möchten, ist dieses Verfahren nicht mehr wichtig. Die Kontrollen werden jedoch regelmäßig von uns durchgeführt. Wir können Sie auch bitten, Ihren Steuerstatus erneut einzugeben.
Verfahren für natürliche Personen
Für natürliche Personen gilt:
- Sie senden Ihr Registrierungsformular zusammen mit einer Kopie des Identitätsnachweises und einem ausgefüllten CRS-Formular ein.
- Sind die Fragen zum Steuerstatus bereits im Registrierungsformular enthalten, ist ein separates CRS-Formular nicht mehr erforderlich. Dies ist je nach Produkt oder Fonds unterschiedlich.
- Wenn es sich um eine gemeinsame Anlage handelt, senden Sie bitte Kopien der ID- und CRS-Formulare jedes Anlegers, die auf dem Antragsformular aufgeführt sind.
- Sie überweisen Ihre erste Einzahlung von einem Konto auf Ihren eigenen Namen. Dies wird als „Derivat-Identifikation“ bezeichnet.
- Das Konto kann auch ein und/oder Konto sein. Solange es auf den Namen eines der Anleger lautet. In diesem Fall bitten wir den anderen Anleger um eine Ausweishinterlegung.
- Wir prüfen diese Zuordnung nach Eingang Ihrer Anzahlung. Bei bzw. Rechnungen kommt es vor, dass nicht die gesamte Zuschreibung sichtbar ist, so dass Ihr Name nicht gelesen werden kann. In diesem Fall bitten wir Sie, eine Kopie Ihres Kontoauszugs zu senden.
- In besonderen Situationen können Sie Ihre Anlage auch direkt von einem nicht auf Ihren Namen lautenden Konto überweisen lassen, zum Beispiel direkt beim Notar oder bei einem Versicherer. Wir bitten dann die zuständige Organisation um eine Bestätigung, dass die Überweisung tatsächlich von Ihnen stammt. Dies wird als „Derivat-Identifikation“ bezeichnet.
- Dies muss jedoch ein Bankkonto bei einer 'vertrauenswürdigen' Bank sein bzw. aus einem „vertrauten“ Land. Die Bank muss die Herkunft der Gelder überprüft haben (Geldwäsche-/Antiterrorgesetz). In den meisten Fällen wird dies jedoch erfüllt.
- Leider kommt es vor, dass die betreffende Organisation uns keine (rechtzeitige) Bestätigung zusendet. In diesem Fall können wir Sie bitten, von Ihrem eigenen Konto, das auf Ihren Namen lautet, eine zusätzliche Identifikationskaution zu tätigen. Hier können Sie mit einem Mindestbetrag, zB € 0,01, ausreichen.
Verfahren für Organisationen
Für nicht natürliche Personen gilt:
- Sie senden Ihr Registrierungsformular zusammen mit aktuellen Auszügen aus dem Handelsregister und dem UBO-Register der Handelskammer der Organisation, einem ausgefüllten CRS-Formular für die Organisation und einer Kopie des Identitätsnachweises der Personen, die Sie bevollmächtigen möchten später verwenden, um Änderungsaufträge zu erteilen. Lesen Sie die Anforderungen an die Ausweisdokumente sorgfältig durch.
- Sind innerhalb Ihrer Organisation mehrere Personen berechtigt, genügt auch die Weitergabe einer Person. Sie können diese berechtigten Personen jederzeit ändern. Erst dann benötigen wir von diesen Personen zu einem späteren Zeitpunkt eine Kopie des Identitätsnachweises.
- Die Bevollmächtigten sind häufig nicht im Handelskammerauszug aufgeführt, sondern werden über eine Muttergesellschaft bevollmächtigt. In diesem Fall senden Sie auch einen aktuellen Auszug der Muttergesellschaft (zB der Holding BV). Wenn es mehrere Ebenen gibt, senden Sie Auszüge aus allen darüber liegenden Ebenen, bis die autorisierten Personen aufgelistet sind. Nur so können wir feststellen, ob die betroffenen Personen berechtigt sind, Transaktionen im Namen Ihrer Organisation durchzuführen.
- Neben den Bevollmächtigten sind wir auch gesetzlich dazu verpflichtet, trotz Angabe des UBO-Registers den oder die wirtschaftlich Berechtigten selbst zu ermitteln. Die letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer sind in der Regel die Eigentümer eines Unternehmens. Obwohl es auch mehrere Eigentumsschichten geben kann, ist am Ende immer eine natürliche Person Eigentümer. Sie sollten auch eine Kopie des Identitätsnachweises dieser Personen zusammen mit den Auszügen der Handelskammer aller zwischengeschalteten Stellen einreichen.
- Ist der wirtschaftlich Berechtigte der bevollmächtigte Person und die Eigentümerstruktur der Governance-Struktur gleichgestellt, ist diese Verpflichtung natürlich bereits erfüllt.
- Sind die endgültigen wirtschaftlich Berechtigten (Eigentümer, Aktionäre) nicht im Handelskammerauszug aufgeführt, benötigen wir zusätzliche Unterlagen zur Feststellung der endgültigen wirtschaftlich Berechtigten. Bitte senden Sie auch ein aktuelles Exemplar des Aktienregisters mit. Falls dieses Register noch nicht oder nicht mehr vorhanden ist, können Sie auch die Gründungsurkunde oder den Gesellschaftsvertrag des Rechtsträgers einreichen.
- Sie überweisen die Anzahlung. Dies muss von einem Konto im Namen der Organisation stammen.
- Dies muss auch ein Bankkonto bei einer 'vertrauenswürdigen' Bank sein bzw. aus einem „vertrauten“ Land. Die Bank muss die Herkunft der Gelder überprüft haben (Geldwäsche-/Antiterrorgesetz). In den meisten Fällen wird dies jedoch erfüllt.
Anforderungen an Ausweisdokumente
Identifikation
Gültige Identitätsnachweise sind:
- Reisepass
- Ausweis
- Aufenthaltstitel nach dem Ausländergesetz
- Führerschein
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Die Unterschrift muss in der Kopie oder im Scan gut lesbar sein. Auf dieser Grundlage prüfen wir etwaige Änderungsaufträge, zum Beispiel den Verkauf Ihres Investments. Um Missbrauch zu verhindern, muss Ihre Unterschrift gut lesbar sein.
- Auch Ihre Bürgerservicenummer (BSN) muss gut lesbar sein, damit wir die von Ihnen angegebene Bürgerservicenummer überprüfen können. Bei einem Führerschein müssen Sie daher auch die Rückseite kopieren oder scannen.
- Sollte die Bürgerservicenummer auf Ihrem Ausweis nicht aufgeführt sein, möchten wir gerne ein weiteres Dokument mit Ihrer Bürgerservicenummer erhalten.
Auszug Handelskammer
- Nicht älter als 3 Monate.
- Gut ist auch ein elektronischer Auszug, sofern Sie ihn uns direkt von der Handelskammer an die E-Mail-Adresse info@ebcplus.nl zusenden lassen
CRS-Formulare
Gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Common Reporting Standards sind wir verpflichtet, Ihren Steuerstatus zu ermitteln. Das bedeutet kurz gesagt, dass Sie ein Formular ausfüllen müssen, in dem Sie angeben müssen, in welchem Land Sie steuerlich ansässig sind.
Für Einzelpersonen und Organisationen stehen verschiedene Formulare zur Verfügung:
- CRS von Privatpersonen (NL)
- CRS-Formularorganisationen (NL)
- CRS-Selbstauskunftsformular Einzelpersonen (EN)
- CRS-Selbstzertifizierungsformular Entitäten (EN)
Für Ihre erste Bestellung
Grundsätzlich gilt hier, dass vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung eine Identifizierung und sonstige Prüfungen durchgeführt werden.
(Quelle: Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung). Ihr erster Kaufvorgang kann daher nach Abschluss des Identifizierungsverfahrens nicht früher abgewickelt werden.